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   OLG Hamm, 13.03.2000 - 2 Ss 213/2000, 2 Ss 213/00   

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https://dejure.org/2000,6102
OLG Hamm, 13.03.2000 - 2 Ss 213/2000, 2 Ss 213/00 (https://dejure.org/2000,6102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2000 - 2 Ss 213/2000, 2 Ss 213/00 (https://dejure.org/2000,6102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2000 - 2 Ss 213/2000, 2 Ss 213/00 (https://dejure.org/2000,6102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Jugendgerichtsverfahren, Öffentlichkeitsgrundsatz, Ausreichende Begründung der Verfahrensrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlichkeitsgrundsatz; Zulässigkeit; Verfahrensrüge; Hauptverhandlungsprotokoll; Protokoll; Hauptverhandlung; Revisionsbegründung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; JGG § 48 Abs. 3; ; GVG § 174 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausführung der Verfahrensrüge; Verletzung der Öffentlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 33 Js 78/97
  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 2 Ss 213/2000, 2 Ss 213/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 2 Ss 213/00
    Da sich das Verfahren nunmehr allein gegen den Revisionsführer richtet - die ehemals Mitangeklagten haben keine Rechtsmittel eingelegt bzw. dieses zurückgenommen -, hat der Senat die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine allgemeine kleine Strafkammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen (vgl. BGHSt 35, S. 267 ff; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 355 Rn 8).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 2 Ss 213/00
    Der Revisionsführer teilt die maßgeblichen Umstände mit, die dem Senat die Prüfung ermöglichen, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen der Revision zutrifft (vgl. BGH NJW 1995, S. 2047 m.w.N.).
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